Basis- oder Rüruprente

Basis- oder Rüruprente für Ärzte und Zahnärzte

Basis- oder Rüruprente für Ärzte und Zahnärzte

Die neue Basis- oder Rüruprente für Ärzte oder Zahnärzte soll helfen, die immer grösser werdende Versorgungslücke im Alter mit staatliche Unterstützung zu schliessen. Sie wird der 1. Schicht des neuen 3-Schichten-Modells der Altervorsorge zugeordnet.

Seit dem 1.1.2005 unterliegen die Bezüge der Versorgungswerke der Besteuerung. Ärzte oder Zahnärzte, welche im Jahr 2005 in Rente gehen, müssen 50 Prozent Ihrer Versorgungswerksrente als Einkommen versteuern. In den folgenden 35 Jahren steigt der Anteil der Rente welche der Besteuerung unterliegt anfänglich um 2 Prozent pro jahr, ab 2021 um 1 Prozent pro Jahr. Ab dem Jahre 2040 müssen Versorgungswerksrenten komplett versteuert werden.

Um die daraus entstehenden Rentenlücken zu schliessen, erhöht der Staat Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbeitrag von 20.000 Euro von der Steuer freizustellen. Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden die Abzugsmöglichkeiten schrittweise erhöht. Im Jahr 2006 können 62 Prozent innerhalb des Höchstbeitrages gezahlten Beiträge einschliesslich eines gewährten steuerfreien Arbeitgeberanteils angesetzt werden. Bis zum Jahre 2025 steigt diese Ansetzbarkeit jährlich um 2 Prozent.

Wir stellen Ihnen dar,  wie sich der Abschluss einer Basis- oder Rüruprente auf Ihre individuelle steuerliche Situation auswirkt, wie stark der Staat Sie persönlich fördert und welche Möglichkeiten und Chancen Ihnen der Versicherungsmarkt hierbei bietet!

Wir zeigen Ihnen, welche Produkte bei der Rüruprente bzw. Basisrente welche Chancen und Möglichkeiten bieten. Welche deutsche oder englische Rentenversicherungen eine "Todesfallleistung" bzw. "Kapitalschutz" beinhalten, welche Gesellschaft einen Wechsel der Anlagestruktur während der Laufzeit bietet und ob mögliche jährliche Zuzahlungen vertraglich vereinbart werden können.

Der Gesetzgeber stellt jedoch an die Basisrente gewisse Anforderungen:

  • Lebenslange Rentenzahlung
  • Rentenzahlung erst ab dem 60. Lebensjahr
  • Keine Kapitalauszahlung
  • Versorgungsansprüche sind nicht beleihbar

Die Verträge der Basis- oder Rüruprente sind für Hartz IV nicht verwertbar, d.h. während der Erwerbsphase sind die Anlagen vor der Anrechnung beim Arbeitslosengeld II gesetzlich geschützt, so dass Ihre hier getätigte Altersvorsorge in Form einer Basis- oder Rüruprente auf sicheren Füssen steht!

 

Beispielrechnung Rüruprente

Das folgenden Rechenbeispiel zeigt, wie sich die Brutto- und Nettobeiträge bei einer Basis- oder Rüruprente errechnen.

In Zukunft erlaubt der Staat Aufwendungen zur Altersvorsorge bis zu einem Höchstbeitrag von 20.000 Euro von der Steuer freizustellen. Mit dem Übergang zur nachgelagerten Besteuerung werden die Abzugsmöglichkeiten schrittweise erhöht. Im Jahr 2005 können 60 Prozent innerhalb des Höchstbeitrages gezahlten Beiträge einschließlich eines gewährten steuerfreien Arbeitgeberanteils angesetzt werden. Bis zum Jahre 2025 steigt diese Ansetzbarkeit jährlich um 2 Prozent.

Unverbindliche Beispielrechung:
Wenn Sie heute bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 40 Prozent 100 Euro in eine Rüruprente anlegen, dann dürfen Sie davon im Jahre 2016 Euro 82  steuerlich ansetzen. Bei einem Grenzsteuersatz von z.B. 40% erhalten Sie mit der Steuerklärung 2016 vom Staat knapp 33 Euro zurückerstattet, so dass der Nettoaufwand für Ihre Rüruprente bei 67 Euro in 2016 liegt, der Anlagebetrag in Ihrer Rüruprente jedoch bei 100 Euro verbleibt.

Bis zum Jahre 2025 können Sie jedes Jahr 2 Prozent von Ihrem Beitrag in die Rüruprente anlegen, so dass sie bei gleichen Rahmenbedingungen mit der Steuerklärung 2025 vom Staat 40 Euro rückerstattet bekommen, so dass die tatsächliche Nettobelastung in diesem Jahr nur noch 60 Euro beträgt.

Die Höhe der staatlichen Förderung in der Basis- bzw. Rüruprente wird also durch den Anlagezeitraum und dem individuellen Steuersatz bestimmt.

Wir zeigen Ihnen gerne, wie hoch ihre individuelle Förderung ist und welche prognostizierte Nach-Steuer-Rendite sich für Sie daraus ergibt.

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