Grenzgängerberatung

Grenzgängerberatung

Grenzgängerberatung

Seit vielen Jahren beraten und betreuen wir Arbeitnehmer und Angestellte, die als Grenzgänger in Deutschland wohnen und in der Schweiz oder den Niederlanden arbeiten, von den Möglichkeiten des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung bis hin zur Unfallspflichtversicherung in der Schweiz für Grenzgänger.

Aufgrund der Einführung der Unisextarife in der Riester-Rente möchten wir Sie auch über die Möglichkeiten einer Riesterrente für Grenzgänger informieren.

Schwerpunkt unserer unabhängigen Beratung über die Themen die für Sie als Grenzgänger wichtig sind:

  • Rentenversicherung in der Schweiz AHV/IV/ Niederlanden
  • Zusätzliche betriebliche Rentenversicherung (Pensionskasse) BVG
  • Unfallversicherungspflicht in der Schweiz
  • Arbeitslosenversicherungsbeiträge in der Schweiz ALV
  • Krankenversicherungspflicht in der Schweiz /Niederlanden
  • Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht automatisch geregelt
  • Girokonto bei einer Schweizer Bank
  • Riesterrente

 

Riester-Rente für Grenzgänger

Auch als Grenzgänger können Sie in Deutschland einen Riestervertrag abschliessen und die volle steuerliche und staatliche Förderung in Anspruch nehmen.

Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten und dort Beiräge in die AHV entrichten, in Deutschland steuerpflichtig sind, dann können Sie jederzeit einen Riestervertrag abschliessen.

Um einen Riestervertrag in Deutschland abschliessen zu dürfen, müssen Sie in ein gesetzliches Versorgungssystem Beiträge einbezahlen. Die AHV zählt als solches, wird der BfA gleichgestellt und macht Sie somit "riesterfähig"!

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Riester-Rente und Rieste-Förderung als Grenzgänger haben, stehen wir Ihnen jederzeit zu Verfügung.

Private Krankenversicherung, Finanzdienstleistungen, private Vorsorge.
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